Aus dem Kreistag

Seit Anfang dieses Jahres sind laut Arbeitsschutzkontrollgesetz Werkverträge in der Fleischindustrie nicht mehr zulässig.
Der Einsatz von Leiharbeiter*innen wird beschränkt und die betroffenen Unternehmen sind in der Pflicht, für die „Bereitstellung angemessener Unterkünfte für Beschäftigte“ zu sorgen. Überdies soll durch eine Mindestbesichtigungsquote der Arbeitsschutz verbessert werden.

Hierzu stellt unser Kreisrat Dieter Balle folgende Fragen an den Kreis:
– Wie viele Unternehmen sind im Landkreis Rastatt von den Neuregelungen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes betroffen?
– Wie viele Beschäftigte sind von den Neuregelungen betroffen, d.h. wie viele Beschäftigte aus Werkverträgen wurden in ordentliche Arbeitsverhältnisse übernommen und wie viele der ehemaligen Werkvertragsbeschäftigten sind aus de Betrieb ausgeschieden?
– Wie viele Beschäftigte wurden aus Leiharbeitsverhältnissen in ordentliche Arbeitsverträge übernommen? Gibt es Beschäftigte aus diesem Bereich, die nicht übernommen wurden? Wenn ja, warum nicht ?
– Welche Konsequenzen zieht das Landratsamt aus der Pflicht zur Mindestbesichtigungsquote? Wann wurden die letzten Kontrollen vorgenommen? Mit welchem Ergebnis ?
– Wurden im Jahre 2020 Verstöße gegen die Arbeitsschutzbestimmungen festgestellt? Wenn ja, welche bei welchen Betrieben?
– Wie wurde die Pflicht zur Bereitstellung angemessener Unterkünfte für die Beschäftigten in der Fleischindustrie im Landkreis umgesetzt?
– Wurden die Missstände bei der Unterbringung von Fleischwerkbeschäftigten vor allem in Durmersheim mittlerweile behoben? Wurde der gesetzlichen Pflicht nach Kontrolle genüge getan?
– Wie wird der höheren Infektionsgefahr in Fleischwerken Rechnung getragen ? Wie häufig wurden wie viele Beschäftigte bislang auf CoVid 19 getestet ? Mit welchem Ergebnis?

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