Runter mit den Mieten

Fehlende Sozialwohnungen: Linke für Öffentliche Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis /

„Sozialpolitik und Klimaschutz  bei energieeffizientem Bauen verbinden“/Vorbildfunktion des Landkreises gefordert

 

Die Zahl von Sozialwohnungen sinkt bei steigendem Bedarf auch in Mittelbaden, nicht zuletzt durch den ausgeprägten Niedriglohnsektor, die wieder zunehmende Zahl von Empfänger*innen  von Grundsicherung und Hartz IV  sowie steigende Flüchtlings- und Zuwandererzahlen. Nach den Zahlen des Landratsamtes Rastatt gibt es im Landkreis momentan  857 Sozialwohnungen, von denen bis 2030 rund 380 aus der Mietpreisbindung fallen. Inwiefern der Wegfall zumindest kompensiert wird, ist unklar. Jedenfalls übersteigt die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum das Angebot bei weitem. In Baden-Württemberg ist die Zahl der Sozialwohnungen seit 2002 um 65% gesunken.

Da die Wirtschaftslage durch Corona und die stark gestiegene Inflation besonders Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen enorm belastet, während Immobilienkonzerne Rekordgewinne einfahren, ist ein Gegensteuern unerlässlich. Durch die steigenden Immobilienpreise können sich immer weniger Menschen Wohneigentum leisten, somit treffen steigende Mieten immer breitere Schichten der Bevölkerung.

Um mittelfristig der Wohnungsnot entgegenzuwirken, hält Die Linke die Gründung einer Öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Rastatt für geboten, an der die Landkreis-Kommunen im Verhältnis ihres Kreisumlageanteils beteiligt werden sollten. Die zu bauenden Wohnungen sollten nicht nur Sozialwohnungen sein, sondern auch den höchsten Energieeffizienz-Standard aufweisen. Bezahlbares Wohnen und der Klimaschutz könnte so vorbildhaft zusammengebracht werden. Der Landkreis könnte damit gerade beim sozialen, klimagerechten und barrierefreien  Bauen eine Vorbildfunktion einnehmen. Der Gebäudesektor hat nämlich bislang bundesweit die angepeilten Klimaziele weit verfehlt. Hier sind ambitionierte Initiativen für eine Trendwende unerlässlich.

Außerdem sollten alle Kommunen sich verpflichten, bei den Bebauungsplänen eine Quote für den Sozialwohnungsbau von 50% vorzuschreiben.

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